ALFF: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Das ALFF ist die Bewilligungsbehörde für Förderantrage über die RELE-Richtlinie. Für Aschersleben-Seeland ist das ALFF Mitt in Halberstadt zuständig.
EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums
ESF: Europäischer Sozialfonds
Fördersatz: Prozentualer Anteil an den förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts, der aus einem Fördertopf gewährt wird. Die Fördersätze variieren entsprechend zugrunde liegender Förderrichtlie und Antragsteller. Öffentliche Antragsteller erhalten in der Regel einen höheren Födersatz als private.
IB: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
LAG: Lokale Aktionsgruppe. Dies ist das entscheidene Gremium für die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes.
LEADER: Abkürzung für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale (Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)
LEADER-Regionalmanagement: Unterstützt die Lokale Aktionsgruppe bei der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes, koordiniert die Organisations- und Kommunikationsstrukturen, übernimmt das Projektmanagement, ist für das Berichtswesen, die Prozess-Evaluierung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
LES: Lokale Entwicklungsstrategie.
LVwA: Landesverwaltungsamt. Das Landesverwaltungsamt ist die Bewilligungsbehörde für Förderanträge über die LEADER-Richtlinie mit Sitz in Halle.
MULE: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
RELE-Richtlinie: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.